HR Management im Zuge von Merger & Acquisition
Der Zusammenschluss zweier Unternehmen, aber auch die Veräußerung von Unternehmensteilen, haben großen Einfluss auf die wirtschaftliche Zukunft. Trotzdem steht bei vielen Mergers & Acquisitions Transaktionen das HR Management nicht im Mittelpunkt. Für das Gelingen der späteren Integration ist das Personalmanagement jedoch von zentraler Bedeutung. Dabei gilt die Faustregel: Je stärker die Akquisition später in das eigene Unternehmen eingegliedert werden soll, desto sorgfältiger muss die HR-Strategie geplant sein.
M&A-Transaktionen als Herausforderung für Human Resources
Häufig entscheiden steuerliche Gründe über die Transaktionsstruktur bei Mergers & Acquisition. Das Personalmanagement wird meist sehr spät in den Übernahme- oder Verkaufsprozess einbezogen. Vielfach steht das HR Management vor der Herausforderung, dass unter hohem zeitlichen Druck gehandelt werden muss. Oftmals werden Betriebsrat oder Gewerkschaft unzureichend einbezogen oder für das Change Management bleibt keine Zeit. Nicht selten sind aber auch die Ressourcen im M&A-Projekt zu eng geplant oder die Umsetzung von Maßnahmen ist schlecht durchdacht. Erschwerend kommt hinzu, dass Prozesse bei Mergers & Acquisitions sehr individuell sind und stark unterschiedlich verlaufen. Auf diese schwierige Ausgangslage kann das Management aber reagieren und das HR Management professionell verstärken. Erfahrung und Kompetenz eines erfahrenen HR Managers sind die ideale Antwort auf diese hohen Anforderungen.
Merger & Acquisition: HR Management bei Share Deal
Bei einem Share Deal werden lediglich im Innenverhältniss Anteile an der Gesellschaft übertragen.
Im Außenverhältnis besteht die Gesellschaft unverändert fort. Daher passiert hier aus der Sicht des HR-Managers erst einmal wenig. Überwiegend ist die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen auf die Information des Wirtschaftsausschusses beschränkt, was häufig erst mit dem »Signing« nachgeholt wird. Bei Konzern kann es sein, dass der Konzernbetriebsrat oder Europäische Betriebsrat Beteiligungsrechte hat. Dies ist aber vom Einzelfall abhängig.
Merger & Acquisition: HR Management bei Asset Deal
Beim Asset Deal werden die zum Unternehmen gehörenden Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter verkauft
und im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf den Käufer übertragen. Möglich ist es zudem, mit der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auch einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB durchzuführen. In diesem Fall gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse ebenfalls auf den Käufer über.
Das HR Management ist bei einem Asset Deal im Zuge von Mergers & Acquisition vielfältig gefordert. Sofern
die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB vorliegen, dann sind die Arbeitnehmer über
den Betriebsübergang zu unterrichten. Das Gesetz sieht bei Betriebsübergängen nach § 613 a BGB ferner eine Veränderungssperre vor, wonach Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge durch den Erwerber innerhalb eines Jahres nicht geändert werden können. Falls schon eine HR-Strategie für die spätere Integration besteht, dann kann der Verkäufer vor der Transaktion die kollektivrechtlichen Vereinbarungen kündigen. Bei einem Asset Deal kann der Arbeitgeber weiter zur Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan verpflichtet sein, sofern durch die Transaktion eine Betriebsänderung nach § 111 S. 3 BetrVG eintritt. Auch ist der Wirtschaftsausschuss über die Transaktion zu informieren. Bei Konzernen kann weiterhin der Konzernbetriebsrat oder der Europäische Betriebsrat Beteiligungsrechte haben.
» Seit mehr als zehn Jahren unterstütze ich meine Kunden auch bei M&A-Aktivitäten unterschiedlicher Größenordnung. Meistens übernehme ich diese Aufgaben zusätzlich zu einer Tätigkeit als Personalleiter. «
Lars Schott, HR Manager
HR Management bei Merger & Acquisition kurz und knapp:
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Sinnvolle Einrichtung von Datenräumen; Abstimmung mit Anwaltsfirmen
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Beantwortung von Fragen der Bieter; Betreuung der Question & Answer Session
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Betreuung der Due Dilligence; Professionelle Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern
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Betreuung von Betriebsrat und Gewerkschaft während der Transaktion
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Erstklassige Reputation bei Arbeitnehmervertretungen
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Erfahrenes Stakeholder Management; Betreuung des Deal-Teams
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Erstellung von Transitional Service Agreements (TSA)
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Betreuung und Abfindung von Mitarbeiteraktienprogrammen
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Erstellung Executive Summary über die Betriebliche Altersvorsorge
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Überführung von Pensionsverpflichtungen (Pensionsbewertung, CTA-Struktur)
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Sanierung oder Neustrukturierung von Pensionsverpflichtungen
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Change Communication – Menschen bei Veränderungen mitnehmen
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Workshops mit Betriebsräten und Arbeitnehmern zum Veränderungsprozes
Betriebliche Altersvorsorge als Dealbreaker
Bei Mergers & Acquisitions werden häufig mit dem Unternehmen auch Pensionsverpflichtungen übertragen. Diese können den Kaufpreis erheblich reduzieren und sind für den Verkäufer ein schwieriges Thema. Für den Käufer ist die Übernahme von Pensionsverpflichtungen nicht interessant, sondern bestenfalls ein Instrument, um den Kaufpreis zu mindern. Daher wird die Überleitung von Pensionen zwischen den Parteien überwiegend zum Schluss verhandelt und kann auch zum Dealbreaker für Mergers & Acquisition werden. Um Pensionsansprüche zuverlässig bedienen zu können, ist meist viel historisches Wissen über die betriebliche Altersvorsorge notwendig. Dieses Wissen ist beim Verkäufer vorhanden und geht mit dem Unternehmensverkauf verloren. In der Vergangenheit habe ich gemeinsam mit Experten für Betriebliche Altersvorsorge eine Executive Summary für den Käufer erstellt. So war sichergestellt, dass der Käufer später Klarheit über die Versorgungsordnungen und Zusatzprotokolle, die betroffenen Mitarbeitergruppen, die betriebliche Praxis und Historie aber auch ein Verständnis über die CTA-Struktur und die Sicherungsmittel erhält. Für den Verkäufer kann es auch vorteilhaft sein, vor dem Verkauf Pensionszusagen neu zu strukturieren oder an eine Versicherungsgesellschaft auszulagern.
Weitere Informationen:
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